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Julia O'Rourke

Über das richtige Verhältnis von Versuchs- und Vollendungsstrafe

Über das richtige Verhältnis von Versuchs- und Vollendungsstrafe

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Produktbeschreibung

The German legislator has codified the relationship between the punishment for attempted and completed crime. Julia O'Rourke analyses this decision within a comprehensive examination from the perspective of legal ethics. Her considerations result in a reform proposal envisaging a differentiation according to the type of attempted offence and, to a large extent, the decriminalization of impossible attempts.; Der Versuch kann gemäß23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden als die vollendete Tat. Auch der untaugliche Versuch ist grundsätzlich strafbar und - abgesehen von den seltenen Fällen, die unter23 Abs. 3 StGB fallen - derselben Regelung unterworfen. Julia O'Rourke unterzieht die Entscheidung, die der deutsche Gesetzgeber für die Frage nach dem richtigen Verhältnis von Versuchs- und Vollendungsstrafe gewählt hat, einer umfassenden Prüfung aus rechtsethischer Perspektive. Dabei legt sie ein besonderes Augenmerk auf die Auswertung der reichen anglo-amerikanischen Paralleldiskussion. Auch neuere opferbezogene Überlegungen aus der deutschsprachigen Straftheorie werden aktiviert. Ihre Überlegungen münden in einem Reformvorschlag, der eine Differenzierung nach Deliktstypen bei der Strafzumessung und eine weitgehende Entkriminalisierung des untauglichen Versuchs vorsieht.
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