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Sozialhilfe SGB XII - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Sozialhilfe SGB XII - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

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Produktbeschreibung

SGB XII, SGB II auf Stand 1. Januar 2025

Die 35., aktualisierte Auflage der Textausgabe enthält die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Rechtsstand 1. Januar 2025.

Aktuelle Änderungen

Durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449) ist der Sofortzuschlag in72 Abs. 1 Satz 1 SGB II für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und in145 Abs. 1 Satz 1 SGB XII für Minderjährige von 20 auf 25 Euro pro Monat erhöht worden.

Alle Änderungsgesetze und -verordnungen in den Rechtsbereichen des SGB II sowie des SGB XII, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, sind enthalten. Darüber hinaus ist das Asylbewerberleistungsgesetz abgedruckt.

Wichtige Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

Darüber hinaus sind enthalten

  • die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung,
  • die Grundsicherungsgeld-Verordnung,
  • die Unbilligkeitsverordnung,
  • die Einstiegsgeld-Verordnung,
  • die Mindestanforderungs-Verordnung,
  • die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach48a SGB II,
  • die Verordnung zur Erhebung der Daten nach51b SGB II
Grundlegende Vorschriften zur Sozialhilfe

Ebenso abgedruckt sind

  • das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG),
  • die Verordnung zur Durchführung des82 SGB XII,
  • die Verordnung zur Durchführung des90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.
Schnelle Orientierung für die Praxis

Das Inhaltsverzeichnis ist sowohl nach Paragrafen als auch nach Seitenzahlen gegliedert. Zusätzlich ist eine Übersicht aller Änderungsgesetze seit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII enthalten. Die Textausgabe dient zur schnellen Orientierung für

  • erwerbsfähige Hilfebedürftige,
  • Agenturen für Arbeit,
  • Sozialämter,
  • Job-Center,
  • gesetzliche Krankenkassen,
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialen Diensten und Jugendämtern in Gemeinden, Städten und Landkreisen.
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