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Produktbeschreibung
For years, tort liability for damages in cases of wrongful death has been debated in German law. Although the legislature introduced bereavement damages in 2017 (844(3) BGB), the restrictive approach is still considered unsatisfactory. In cases involving the death of a child, only a modest bereavement award is granted. This is criticized as »killing at no cost.« Japanese law takes a different approach: heirs may claim both the deceased's loss of earnings and damages for pain and suffering for the violation of life. This so-called »inheritance theory« results in significantly higher compensation and has so far received little attention in German literature. On the basis of a functional comparative analysis, Julien Schickling demonstrates that Japanese law provides important impulses for the further development of German law. He also examines a possible extension of liability from a law-and-economics perspective, particularly with regard to the incentive effects of liability rules. Finally, from a socio-legal perspective, he analyzes how disputes arising from fatal traffic accidents, which are highly relevant in practice, are resolved. For this purpose, he conducted numerous expert interviews in Japan with those involved in dispute resolution. Japanese law could serve as a model in this area as well. Greater standardization of damage awards, expanded use of alternative dispute resolution, and increased specialization of decision-makers could contribute to faster, more consistent, and more cost-effective out-of-court settlements for the benefit of surviving dependants.; Seit Jahren wird die deliktische Schadensersatzpflicht bei Tötungen im deutschen Recht diskutiert. Zwar führte der Gesetzgeber 2017 das Hinterbliebenengeld (844 Abs. 3 BGB) ein, doch gilt der restriktive Ansatz weiterhin als unbefriedigend. Bei der Tötung eines Kindes wird nur ein geringes Hinterbliebenengeld gewährt. Dies wird als »Tötung zum Nulltarif« kritisiert. Das japanische Recht verfolgt einen anderen Ansatz: Erben können sowohl den Erwerbsschaden als auch Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Lebens geltend machen. Diese »Vererbungstheorie« führt zu deutlich höheren Entschädigungen und ist bislang kaum in deutscher Sprache erforscht. Julien Schickling zeigt auf Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs auf, dass dem japanischen Recht wichtige Impulse für eine Fortentwicklung des deutschen Rechts entnommen werden können. Julien Schickling beleuchtet eine mögliche Haftungserweiterung auch unter rechtsökonomischen Gesichtspunkten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anreizwirkung des Haftungsrechts. Er untersucht schließlich aus einer rechtssoziologischen Perspektive, wie Streitigkeiten bei den praxisrelevanten Verkehrsunfällen mit Todesfolge beigelegt werden. Zu diesem Zweck hat er in Japan zahlreiche Experteninterviews mit den an der Streitbeilegung beteiligten Akteuren geführt. Das japanische Recht könnte auch in diesem Bereich als Vorbild für das deutsche Recht dienen. Eine stärkere Standardisierung der Schadensbeträge, mehr Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung sowie eine erhöhte Spezialisierung der Entscheidungsträger könnten zu einer zügigen, einheitlichen und kostengünstigen außergerichtlichen Streitbeilegung zugunsten der Hinterbliebenen beitragen.
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Herrlich ironische, clever konstruierte Krimi, die zeigen: In jeder Familie steckt ein bisschen Mordlust. Perfekt für alle, die gerne mit raten – und sich dabei köstlich amüsieren wollen.
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Ein geheimnisvolles Archiv und eine junge Schriftstellerin auf der Suche nach der Wahrheit – willkommen in Castle Knoll, wo jeder Verdächtige sein könnte!
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