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Julian Kristéll

Kontinuitäten in der Judikatur zu den Mordmerkmalen (§ 211 StGB)

Kontinuitäten in der Judikatur zu den Mordmerkmalen (§ 211 StGB)

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Produktbeschreibung

»Murder Law and Nazi Legal Legacy: An Examination of the Murder Criteria in German Case Law (211 German Criminal Code)«: This study examines the case law on the murder provision (211 StGB/German Criminal Code), introduced in 1941 and mainly unchanged to this day. It presents the origin and development of211 StGB and analyzes all Federal German rulings. The study shows that judicial decisions after 1945 and partly to this day remain influenced by Nazi ideology-characterized by linking law and morality and vague interpretations aimed at upholding material justice-through the application of the murder criteria.; Die Arbeit skizziert zunächst die Entstehung und Entwicklung des von den Nationalsozialisten 1941 eingeführten, bis heute im Wesentlichen unveränderten Mordtatbestands (211 StGB). Die Kennzeichen nationalsozialistischen Strafrechts werden herausgearbeitet und die NS-Rechtsprechungspraxis zu211 StGB dargestellt. Ausgehend von der ideologischen Prägung des NS-Strafrechts (u. a. Führerprinzip, Täterstrafrecht, materielle Gerechtigkeit) analysiert der Hauptteil sämtliche seit Normeinführung in der Bundesrepublik veröffentlichten Mordurteile, geordnet nach Mordmerkmalen.

Die Untersuchung zeigt: Zentrales NS-Gedankengut, etwa die Verbindung von Recht und Moral oder die konturenlose Auslegung zur Wahrung einer materiellen Gerechtigkeit, prägt die Rechtsprechung bei der Anwendung der Mordmerkmale der sonstigen niedrigen Beweggründe, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit und Verdeckungsabsicht auch nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und in Teilen bis heute.

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