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Paul Schädel

Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes.

Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes.

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Produktbeschreibung

»Personal Performance Obligation and Delegation Authority of the Insolveny Administrator«: The study creates a dogmatic foundation for the thesis of the personal obligation of the insolvency administrator. Furthermore, a delegation model is developed on the basis of the creditor-protecting effect of the personal obligation and by analysing the legislative intent. In addition, it is shown that the violation of the personal obligation does not lead to the invalidity of the legal act, but to a proportional reduction of the administrator's remuneration.; Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeitet zunächst heraus, dass höchstpersönliches Handeln Gläubigerschutz vermittelt. Der Vergleich mit den höchstpersönlichen Leistungspflichten und anderen höchstpersönlichen privaten Ämtern zeigt zudem auf, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren des Schutzes der höchstpersönlichen Amtsführung bedürfen. Ausgehend von diesem gläubigerschützenden Verständnis der Höchstpersönlichkeit und unter Berücksichtigung der qualitätsfördernden Wirkung der Delegation an fachkundiges Personal wird unter Anlehnung an die mit der Aufteilung von Sachwalter- und Schuldnerzuständigkeiten verbundene gesetzgeberische Wertung in der Eigenverwaltung ein neues Delegationsmodell entwickelt. Auf Rechtsfolgenseite zeigt die Untersuchung, dass der Verstoß gegen die Höchstpersönlichkeit die Wirksamkeit der Rechtshandlung nicht berührt, jedoch zu einer anteiligen Vergütungskürzung des Verwalters führt.; Dissertationsschrift
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