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AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten

HOAI - Arbeitshilfen zur Vereinbarung von Ingenieurverträgen für die Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen (GEP)

HOAI - Arbeitshilfen zur Vereinbarung von Ingenieurverträgen für die Bearbeitung von Generalentwässerungsplänen (GEP)

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Produktbeschreibung

AHO 12: Mit einem Generalentwässerungsplan (GEP) werden in der Siedlungswasserwirtschaft die Grundlagen für die darauf aufbauenden Objektplanungen für Einzelmaßnahmen geschaffen. Der Generalentwässerungsplan ist als Bedarfsplanung im Sinne der DIN 18250 zu verstehen. Die Vergütung der Leistungen für einen GEP fällt nicht in den Verordnungsbereich der HOAI. Das Honorar ist vielmehr frei zu vereinbaren.Mit der 7. Novelle der HOAI 2013 hat der Verordnungsgeber nun auch das Klären der Aufgabenstellung zur Objektplanung auf der Grundlage der Bedarfsplanung des Auftraggebers als Vergütungstatbestand aufgenommen. Damit ist nun eindeutig bestimmt, dass die Vergütung von Leistungen zum Generalentwässerungsplan nicht im Honorar der Tafelwerte zur Vergütung der Objektplanung enthalten ist.
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