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Peter Schmidt

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG und HSOG-DVO)

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG und HSOG-DVO)

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Produktbeschreibung

Schneller Überblick

Die handliche Textausgabe des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und der HSOG-Durchführungsverordnung (HSOG-DVO) ist ein idealer Begleiter für den täglichen Polizeidienst. Das kompakte Buch unterstützt die individuelle Handlungs- und Entscheidungssicherheit vor Ort.

Das ist neu:

Das HSOG hat seit 2023 mehrere Anpassungen erfahren, von denen sich die meisten Veränderungen aus zwei Gesetzen ergeben:

Das Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei brachte u.a.:

  • Konkretisierungen zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme (14a)
  • erweiterte Regelungen zur Datenerhebung
    • unter Einsatz technischer Mittel (15)
    • durch Telekommunikationsüberwachung (15a)
  • neugefasste Bestimmungen zur automatisierten Zusammenführung personenbezogener Daten (25a)
  • zusätzliche Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) (30, 31)
  • die Umorganisation der Bereitschaftspolizei zum Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (91, 93, 95, 101)

Das 2024 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen umfasst

  • die Erweiterung (14)
    • der Videoüberwachung an besonders gefährdeten Orten
    • des Einsatzes von Body-Cams
  • den Einsatz von Drohnen (15d)
  • die anlasslose Identitätsfeststellung in Waffenverbotszonen sowie Befragen der jeweiligen Personen und Durchsuchen der von ihnen mitgeführten Sachen (18)
  • die Erweiterung der EAÜ um Fälle der Gefahrenabwehr (31a)
  • die Ausweitung der Möglichkeiten des Gewahrsams (32)
  • die Dauer der Freiheitsentziehungen (35)
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