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Malte Gläßner

Grenzüberschreitende Spaltung von Personengesellschaften

Grenzüberschreitende Spaltung von Personengesellschaften

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Produktbeschreibung

»Cross-Border Division of Partnerships«: Cross-border divisions were harmonised for the first time by the European Union's Cross-border Conversion Directive, yet its scope was limited to corporations. This approach contradicts the freedom of establishment, which is designed to be neutral in terms of legal form and includes partnerships within its scope of protection, giving them the right to carry out cross-border divisions within the internal market. The author takes this continuing divergence as an opportunity to highlight existing mobility deficits and to develop solutions de lege lata and de lege ferenda.; Die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im Binnenmarkt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Modernisierungsschub erfahren. Dieser gipfelte in der Verabschiedung der Umwandlungsrichtlinie, welche die grenzüberschreitende Spaltung erstmalig einer sekundärrechtlichen Harmonisierung zuführte, ihren Anwendungsbereich jedoch auf Kapitalgesellschaften beschränkte. Die resultierende Abstinenz einer entsprechenden Verfahrensinfrastruktur für Personengesellschaften steht in Widerspruch zur rechtsformneutral konzipierten Niederlassungsfreiheit, die Personengesellschaften in ihren Schutzbereich einbezieht und ihnen einen Anspruch auf Vornahme grenzüberschreitender Spaltungen im Binnenmarkt vermittelt. Diese fortbestehende Divergenz zwischen primärrechtlicher Institutsgarantie und fehlender sekundärrechtlicher Harmonisierung nimmt der Verfasser zum Anlass, die bestehenden Mobilitätsdefizite offenzulegen und hiervon ausgehend Lösungen de lege lata sowie de lege ferenda zu entwickeln.; Dissertationsschrift
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