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Lennart-Sebastian Sasse

Die verschärfte Masseunzulänglichkeit

Die verschärfte Masseunzulänglichkeit

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Produktbeschreibung

»The Aggravated Insufficiency of Assets. Also an analysis of the risks for the protection of assets under the German Insolvency Code with special consideration of the suspensive theory and section 105 of the German Insolvency Code«: The aggravated insufficiency of assets is a condition in German insolvency proceedings in which the new insolvency liabilities pursuant to section 209 (1) no. 2 and (2) of the German Insolvency Code (InsO) are no longer fully covered. The InsO does not contain any regulations for the further handling of proceedings in this situation. At the same time, there is also no possibility of discontinuing the proceedings due to the lack of an option to fulfill any of the conditions under which a German insolvency proceeding ends. For this reason, the paper takes a detailed look at the regulatory gap underlying the problem.; Die verschärfte Masseunzulänglichkeit ist ein Zustand im deutschen Insolvenzverfahren, in dem die Neumasseverbindlichkeiten nach209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO nicht mehr vollständig gedeckt sind. Die InsO beinhaltet keine Regelung für die weitere Verfahrensabwicklung in diesem Zustand. Dadurch entsteht ein Bruch mit dem sonstigen, das Verhältnis der insolvenzrechtlichen Rangklassen bestimmenden Prinzip, der zu einer Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters führt. Da das Verfahren so nicht vollständig abgewickelt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Aus diesem Grund ist zwingend eine Lösung für die Problemlage im Verfahrensstadium der verschärften Masseunzulänglichkeit zu finden. Dazu sondiert die Arbeit ausführlich die der Problemlage zugrundeliegende Regelungslücke und unterbreitet einen Lösungsvorschlag auf Basis des Insolvenzrechts de lege lata, der über die Lösungsvorschläge der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht. In einem Exkurs werden zudem weitere auf105 InsO beruhende Risiken für den Masseschutz thematisiert, die auch in der verschärften Masseunzulänglichkeit gelten. Abschließend wird im Hinblick auf mögliche Limitierungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Problemlösung de lege ferenda in den Blick genommen und für diese ein konkreter Vorschlag unterbreitet.; Dissertationsschrift
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