Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Share
Produktbeschreibung
Angestellte Urheber haben nicht nur einen Anspruch auf Arbeits- sowie den gesetzlichen Mindestlohn. Ihnen stehen grundsätzlich auch Vergütungsansprüche nach32, 32a UrhG zu. Hinsichtlich dieser Nutzungsvergütungsansprüche werden angestellte Urheber vom Kollisionsrecht nicht speziell geschützt. Am Beispiel der Kamerafrau und einer weltweiten Kinoverwertung wird aufgezeigt, weshalb eine entsprechende Erweiterung des Art. 8 Rom I-VO notwendig ist. Dabei wird ferner dargestellt, warum die Nutzungsvergütungsansprüche bei internationaler Verwertung wegen der Geltung des vorzugswürdigen Schutzlandprinzips nicht immer bestehen und in welchen Fällen es einer kollisionsrechtlichen Anpassung bedarf.
Derzeit sind die Bilder zur Produktsicherheit nicht verfügbar. Wir arbeiten daran, diese Informationen in naher Zukunft aufzunehmen. Bitte schaue später noch einmal nach.
Herrlich ironische, clever konstruierte Krimi, die zeigen: In jeder Familie steckt ein bisschen Mordlust. Perfekt für alle, die gerne mit raten – und sich dabei köstlich amüsieren wollen.
Herrlich ironische, clever konstruierte Krimi, die zeigen: In jeder Familie steckt ein bisschen Mordlust. Perfekt für alle, die gerne mit raten – und sich dabei köstlich amüsieren wollen.
Ein geheimnisvolles Archiv und eine junge Schriftstellerin auf der Suche nach der Wahrheit – willkommen in Castle Knoll, wo jeder Verdächtige sein könnte!
Ein geheimnisvolles Archiv und eine junge Schriftstellerin auf der Suche nach der Wahrheit – willkommen in Castle Knoll, wo jeder Verdächtige sein könnte!