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Helena Tripp

Die Konvergenz von Vertrags- und Deliktsrecht in der Arzthaftung

Die Konvergenz von Vertrags- und Deliktsrecht in der Arzthaftung

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Produktbeschreibung

»The Convergence of Contract and Tort Law in Medical Liability Law. A Dogmatic Analysis of the Principles Governing Medical Liability Law«: In medical liability law, a parallelism of contractual and tortious claims is presumed. However, the consideration of structural peculiarities in contracts and torts shows that a blanket identical standard of liability is not justifiable. This work deals fundamentally with the structure of duties in contract and tort law as well as the evidentiary implications of a dogmatically imprecise justification of liability. It proposes a solution that is structurally inherent in the BGB.; Das Arzthaftungsrecht ist eine Materie, die aufgrund der historischen Verankerung des Schmerzensgeldes in847 BGB a.F. aus dem Deliktsrecht gewachsen ist. Seitdem auch auf vertraglicher Ebene immaterieller Schadensersatz gewährt werden kann, rückte auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bei Haftungsfragen in den Vordergrund. Dabei wurde unbesehen die deliktische Haftungsstruktur in das Vertragsrecht übertragen.

Wie können Vertrags- und Deliktsrecht jedoch unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Eigenschaften parallel verlaufen Können vertraglich modifizierbare Hauptleistungspflichten und allgemeingültige Verkehrspflichten inhaltlich identisch sein Wie unterscheiden sich Pflichtwidrigkeit und Fahrlässigkeit, wenn beide Maßstäbe auf die verkehrserforderliche Sorgfalt, namentlich den Facharztstandard, rekurrieren Ist der grobe Behandlungsfehler ein Fall grober Fahrlässigkeit Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der Dogmatik des BGB beleuchtet.

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