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Florian Meixner

Die Grundrechtsbindung der Betreiber sozialer Netzwerke

Die Grundrechtsbindung der Betreiber sozialer Netzwerke

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Produktbeschreibung

Nach der Jahrtausendwende hatten soziale Netzwerke in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum eine enorme Erfolgsgeschichte zu verzeichnen und vereinigen heute weltweit eine immense Menge an Nutzern auf sich. Sie bieten vielfältige Unterhaltungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. Mit der Entstehung sozialer Netzwerke hat sich folglich die öffentliche Kommunikation disruptiv verändert. Dadurch wurde die Frage nach dem Schutz der Meinungsfreiheit zwischen Privatpersonen um zusätzliche Facetten bereichert und hat an neuer Relevanz gewonnen. Den Betreibern sozialer Netzwerke kann im Zuge dessen eine enorme Machtstellung gegenüber dem Nutzer und seiner Möglichkeit zur Meinungsäußerung zukommen: Sie können über die Mitwirkungsmöglichkeiten Einzelner und über deren Teilhabe am öffentlichen Diskurs bestimmen. Dies lenkt den Blick mit Dringlichkeit auf die Frage nach rechtlicher Begrenzung der Kommunikationsmacht von Netzwerkbetreibern, um die Interessen von Bürgern und der Allgemeinheit zu bewahren.(aus der Einleitung); Dissertationsschrift
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