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Paulina Noppeney

Die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden bei Gefahr im Verzug

Die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden bei Gefahr im Verzug

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Produktbeschreibung

»The Urgent Powers of Law Enforcement Authorities in Cases of Imminent Danger. Consequences of the Federal Constitutional Court's Decision of 16 June 2015«: Once the case has been referred to the competent judge and the possibility of preventive protection of fundamental rights has been opened up, the urgent powers of the law enforcement authorities come to an end. An unjustified delay in the judge's decision may result in the loss of evidence. In addition to approaches aimed at improving communication and using the advances made possible by digitalization, the introduction of a special legal remedy in criminal proceedings that respects judicial independence could also help to resolve this issue.; Das BVerfG vertritt die eindeutige Haltung: Mit Befassung des zuständigen Richters durch Stellung eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes endet die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden. Ein Wiederaufleben der Eilkompetenz nach Befassung des Richters kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine - unberechtigt - nicht rechtzeitige Entscheidung des Richters kann insofern zum endgültigen Beweismittelverlust führen. Neben Ansätzen zur Verbesserung der Kommunikation und Nutzung des Fortschritts durch Digitalisierung könnte die Einführung eines - die richterliche Unabhängigkeit gem. Art. 97 GG achtenden - strafprozessualen Sonderrechtsbehelfs Abhilfe schaffen.; Dissertationsschrift
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