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Roman Gillner

Das Verhältnis von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit in Art. 103 Abs. 3 GG unter Heranziehung der strafprozessualen Wiederaufnahme gem. § 362 StPO

Das Verhältnis von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit in Art. 103 Abs. 3 GG unter Heranziehung der strafprozessualen Wiederaufnahme gem. § 362 StPO

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Produktbeschreibung

»The Relationship between Legal Certainty and Substantive Justice in Article 103 (3) with Reference to the Reopening of Criminal Proceedings under362 StPO. An Analysis of the Prohibition on Multiple Prosecutions, with Particular Reference to the Decision of the Federal Constitutional Court of 31 October 2023«: The thesis contrasts the reopening of criminal proceedings to the detriment of an acquitted person with the scope of protection afforded by Article 103 (3) GG as an expression of legal certainty. This study examines whether the reopening of criminal proceedings under362 of the Code of Criminal Procedure (StPO) can satisfy the requirements set out in this thesis for a constitutional justification of interference with the prohibition on multiple prosecutions.; Die Untersuchung befasst sich mit der Frage des Verhältnisses zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im Rahmen des Art. 103 Abs. 3 GG. Dabei wird dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 3 GG als Ausdruck der Rechtssicherheit die strafprozessuale Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen entgegengestellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wird darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen der Schutzgehalt des Art. 103 Abs. 3 GG einschränkbar ist und ob die Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach362 StPO den in der Arbeit entwickelten Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in das Mehrfachverfolgungsverbot standhalten kann. Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass insbesondere eine beweismittelbasierte Wiederaufnahme nicht mit dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar ist. Dies gilt sowohl für einfachgesetzliche Regelungen als auch für einen verfassungsrechtlichen Wiederaufnahmevorbehalt in Art. 103 Abs. 3 GG.; Dissertationsschrift
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