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Oliver Gautschi

Das Velo im öffentlichen Recht

Das Velo im öffentlichen Recht

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Produktbeschreibung

Im Jahr 2018 beschloss das Stimmvolk einen Richtungswechsel für das Velo im öffentlichen Recht. Seither ist der Bund gemäss Art. 88 BV dazu verpflichtet, Grundsätze über Velowegnetze festzulegen. Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags wurde das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) erlassen. Demnach haben die Kantone und Gemeinden bis Ende 2027 Zeit, anhand von Planungsgrundsätzen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit zu planen und die Wege bis Ende 2042 anzulegen. Die vorliegende Dissertation untersucht, welche Instrumente des Strassenverkehrs-, Raumplanungs- und Baurechts den Gemeinwesen zur Verfügung stehen, um ein landesweites Velowegnetz gemäss den Vorschriften des Veloweggesetzes zu planen und die dazugehörigen Velowege anzulegen und zu erhalten.
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