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Produktbeschreibung
Der Rechtsbegriff albacea, der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711-1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen Die historisch-rechtsvergleichende Analyse der Urkundenpraxis belegt eine mehrstufige Rechtsrezeption: In der christlich-arabischen (mozarabischen) Urkundenpraxis des hochmittelalterlichen Toledo wurde aus dem islamischen zunächst ein mozarabischer Testamentsvollstrecker-Vormund (al-)wasi ( ) gebildet. Dieser entwickelte sich in der kastilischen Urkundenpraxis Toledos zum Testamentsvollstrecker aluace. Die spätere Ausbreitung des nunmehr albacea geschriebenen Testamentsvollstreckers erfolgte im Wege einer binnenkastilischen Rechtsrezeption, wie beispielhaft anhand der spätmittelalterlichen Urkundenpraxis im christlich beherrschten Sevilla gezeigt wird.
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Herrlich ironische, clever konstruierte Krimi, die zeigen: In jeder Familie steckt ein bisschen Mordlust. Perfekt für alle, die gerne mit raten – und sich dabei köstlich amüsieren wollen.
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Ein geheimnisvolles Archiv und eine junge Schriftstellerin auf der Suche nach der Wahrheit – willkommen in Castle Knoll, wo jeder Verdächtige sein könnte!
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